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11.05.2009, 22:31 #1
Kastration für Katzen ist PFLICHT! (Auch für BAUERN!!)
Die Streunerkatzen OÖ haben vor einiger Zeit eine Petition bei der Bundesregierung eingereicht um eine Änderung der Kastrationspflicht für Katzen in "bäuerlicher Haltung" zu erreichen - im Klartext: Es soll die Kastrationspflicht für ALLE Katzen gelten, die im Freien leben bzw. draußen herum laufen, nicht nur für Privatpersonen, siehe http://www.streunerkatzen.org/index2.htm!!
Es gibt mittlerweile eine Stellungnahme vom Bundesministerium für Gesundheit:
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXI...ame_153960.pdf
Petition Nr, 10 betreffend "Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung (BGBl II Nr. 486/2004)"
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zum oben genannten Betreff wird seitens des Bundesministeriums für Gesundheit folgende Stellungnahme übermittelt:
Die Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen werden in der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004 idgF, Anlage 1, geregelt.
Hinsichtlich der Kastration von Katzen ist in Punkt 2 (10) Folgendes festgehalten:
„ Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben."
Ausgenommen von der Pflicht zur Kastration sind somit reine Wohnungskatzen (Katzen ohne Zugang ins Freie), Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen in bäuerlicher Haltung.
Zu der in der Petition kritisierten Ausnahme hinsichtlich der Kastration von Katzen in bäuerlicher Haltung wird Folgendes festgehalten:
Die Formulierung „bäuerliche Haltung" wird von den Initiatoren der gegenständlichen Petition offenbar missverstanden. Gemeint sind damit nicht Katzen, die der Landwirt tatsächlich als Heimtier hält.
Für diese Katzen gelten zweifellos die selben Bestimmungen hinsichtlich der Tierhaltung wie für die Haltung aller anderen Katzen auch, dh. die Regelungen über Unterbringung und Pflege und insbesondere auch die Pflicht zur Kastration.
Der Begriff „bäuerliche Haltung" wird vielmehr als Sammelbegriff für Katzen verwendet, die neben den oben erwähnten, keinem Halter zuzuordnen sind, wie das häufig auf bäuerlichen Betrieben vorkommt. Es handelt sich dabei um Tiere, die vielleicht zwar regelmäßig auf einem bäuerlichen Hof mitgefüttert werden, aber ansonsten verwildert sind und als Streunertiere leben.
Das Argument, dass die Vermehrung dieser Katzen, wenn sie nicht kastriert sind, eine Gefahr für die Ausbreitung von Katzenkrankheiten wie Leukose, FIP, Katzenseuche und -schnupfen, die auch freilaufende Hauskatzen gefährden, bedeuten kann, ist anzuerkennen.
Keinesfalls dürfen jedoch junge Katzen aus diesem Grund einfach getötet werden. Dies wäre jedenfalls ein Verstoß gegen das Verbot der Tötung gemäß § 6 TSchG und ist entsprechend zu ahnden.
Die Streichung der Ausnahme von der Pflicht zur Kastration für diese Katzen löst das Problem jedoch nicht. Es ist nämlich aus juristischer Sicht fraglich, wem diese Tiere als Halter zugerechnet werden können und wen daher die Pflicht zur Kastration treffen würde.
Das Wort „Halter" entsprechend dem TSchG bezeichnet nämlich eine „Person, die ständig oder vorübergehende für ein Tier verantwortlich ist oder ein Tier in ihrer Obhut hat" (§ 4 Z 1 TSchG). Was auf Steunerkatzen, die uU lediglich am Bauernhof mitgefütterte werden, aber ansonsten verwildert leben und nicht als Heimtiere gehalten werden, nicht zutrifft.
Wird die Ausnahme ersatzlos gestrichen, werden im Vollzug neue Fragen und Probleme aufgerissen: Wer ist tatsächlich der Halter? Wen trifft die Pflicht zur Zahlung der Kosten der Kastration? Wer kann bzw. darf in einem etwaigen Verwaltungsstrafverfahren tatsächlich bestraft werden, wenn nicht kastriert wird?
Umfangreiche und relativ aussichtslose und lange Verfahren sind zu erwarten. Die in der Petition vorgeschlagene Formulierung erscheint insofern nicht vollziehbar. Eventuelle Probleme werden keinesfalls gelöst, nur verlagert.
Die einzig wirksame und sinnvolle Lösung bietet der Ansatz über freiwillige Kastrationsaktionen, die aus h.o. Sicht sehr zu begrüßen sind.
Es geht dabei darum, dass Landwirte Streunertiere, die sich auf ihrem Hof aufhalten, freiwillig kastrieren lassen. Es laufen diesbezüglich bereits mehrere Aktionen in den Bundesländern, im Rahmen derer Aufklärungsarbeit geleistet wird und ganz oder zumindest teilweise die Kosten für die Kastration vom Land und/oder Tierschutzorganisationen übernommen werden.
Durch derartige Aktionen können letztlich viel mehr Leute dazu gewonnen werden, als wenn mit Verboten und Strafen gedroht wird, die letztlich kaum vollziehbar erscheinen.
Zu der kritisierten Ausnahme für Wohnungskatzen, dh. Katzen, die ohne Zugang ins Freie gehalten werden, darf Folgendes festgehalten werden:
Das Problem, dass sich entkommene (an und für sich als reine Wohnungskatzen gehaltene) Tiere massiv auf die Vergrößerung der Streunerkatzenpopulation auswirken, wurde h.o. bislang nicht vorgebracht.
In der Regel lassen Tierhalter auch reine Wohnungstiere im eigenen Interesse kastrieren, um Folgen des natürlichen Verhaltens geschlechtsreifer (unkastrierter) Tiere vorzubeugen (Lärmbelästigung durch Gejammer und Geruchsbelästigung durch Markierungen, unerwünschter Nachwuchs bei weiblichen Tieren etc.).
Dass von einer generellen Kastrationspflicht für Katzen ohne Zugang ins Freie abgesehen wurde, hat daneben aber auch den Grund, dass eine Kastration mit Kosten verbunden ist.
Hier wurde im Zuge der Ausarbeitung der diesbezüglichen Regelung in der 2. Tierhaltungsverordnung darauf hingewiesen, dass die Kosten der Kastration von nunmehr rund 50 Euro pro männlichem Tier und ca. 100 Euro (oder mehr) pro weiblichem Tier Personen mit geringem Einkommen bzw. geringer Pension, die mehrere Tiere halten, finanziell belasten.
Da Tierhalter in der Regel Wohnungstiere aus den oben genannten Gründen, ohnehin freiwillig kastrieren lassen, sollte hier keine generelle Pflicht statuiert werden.
Abschließend darf zu der in der Petition vorgeschlagenen Formulierung noch Folgendes angemerkt werden:
Die gewünschte Änderung lautet: „Katzen sind von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern sie nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden."
Das Wort „kontrollierte" erscheint entbehrlich, da im Zuge der letzten Novelle die Zucht in § 4 Z 14 TSchG definiert wurde, und nunmehr klargestellt ist, dass darunter Folgendes zu subsumieren ist:
„Zucht: vom Menschen kontrollierte Fortpflanzung von Tieren durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts, gezielte Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin."
Die Formulierung „kontrollierte Zucht" hat seit Inkrafttreten der Einführung einer Definition von „Zucht" immer wieder die Frage aufgeworfen, was denn nun im Speziellen neben „Zucht" gemäß der Definition unter „kontrollierter Zucht" zu verstehen sei. Sollte daher an eine Novellierung von Punkt 2 (10) der Anlage 1 der 2.
Tierhaltungsverordnung gedacht werden, sollte das Wort „kontrollierte" jedenfalls im Sinne der Klarheit weg gelassen werden.
Für den Bundesminister:
i.V. Mag. Claudia Sedlmeier
Das heisst also im KLARTEXT:
Grundsätzlich sind Landwirte SEHR WOHL zur Kastration IHRER Katzen verpflichtet.
Wenn der Bauer nun sagt, die Katzen gehören ihm nicht, dann dürfen WIR sie kastrieren lassen - ohne seine Einwilligung, denn dann fallen sie in unseren Zuständigkeitsbereich!!!
Das Gesetz ist jedenfalls auf unserer Seite!!
Ab sofort gehts auch den Bauern an den Kragen... !!
Ein Meilenstein für den Tierschutz - ENDLICH!![url]www.cats-dogs.at[/url]
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11.05.2009, 23:46 #2
AW: Kastration für Katzen ist PFLICHT! (Auch für BAUERN!!)
WOW, das ist ja großartig!!!!!!!
Dann können sich die Bauern laut Gesetz also nicht quer stellen "weils jo so liab für die Kinder ist" "die ja sonst keine Mäuse mehr fangen"
*Luftsprung*Die Hölle ist leer, alle Teufel sind hier.
(William Shakespeare)
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12.05.2009, 05:06 #3
AW: Kastration für Katzen ist PFLICHT! (Auch für BAUERN!!)
super, gut dass das jetzt so interpretiert wird
wenn ihr die infos weiter gebt, schreibt ev. auch die nön an, die hat vor einiger zeit infos über kastra von hauskartzen, streunern und unterstützung dabei gebracht. dabei war auch die ausnahme erwähnt, im wortlaut.
vielleicht bringen sie noch mal was zu dem thema.
lg
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12.05.2009, 08:07 #4
AW: Kastration für Katzen ist PFLICHT! (Auch für BAUERN!!)
Meiner Meinung nach ist die Formulierung "Katzen in bäuerlicher Haltung" sehr schwammig und sollte auf jeden Fall umgeändert werden. So wie ich das sehe, haben das viele Leute … mir inklusive … immer falsch verstanden.
lg, Babsi[url]www.galgo-in-not.at[/url]
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12.05.2009, 08:09 #5
AW: Kastration für Katzen ist PFLICHT! (Auch für BAUERN!!)
Grundsätzlich ist das ja toll aber dann kommt sicher wieder.. das sind nicht unsere..die kommen immer nur her fressen..
[URL]http://www.wildtierhilfe-wien.at[/URL]
[URL]https://www.facebook.com/WTHWien[/URL]
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12.05.2009, 08:20 #6
AW: Kastration für Katzen ist PFLICHT! (Auch für BAUERN!!)
Manuela mit Eragon Greekman => die "Ratte"und Unicorn => Frl. Duracell
Meine Hunde können ALLES.....wenn sie wollen
*ACHTUNG: Rechtschreibfehler kümmern mich nicht......ich schreib FREESTYLE*
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12.05.2009, 08:25 #7
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12.05.2009, 08:31 #8
AW: Kastration für Katzen ist PFLICHT! (Auch für BAUERN!!)
Manuela mit Eragon Greekman => die "Ratte"und Unicorn => Frl. Duracell
Meine Hunde können ALLES.....wenn sie wollen
*ACHTUNG: Rechtschreibfehler kümmern mich nicht......ich schreib FREESTYLE*
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12.05.2009, 08:55 #9
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12.05.2009, 10:56 #10
AW: Kastration für Katzen ist PFLICHT! (Auch für BAUERN!!)
das heißt ihr könnt die katzen jederzeit mitnehmen oder weitervermitteln.
da bin ich ja gespannt wie die bauern drauf reagieren wenn ihr die katzen einpackt! *lol*
ich freu mich für euch und die katzen![URL="http://www.windelpopo.at"]www.windelpopo.at[/URL]Unikate für besondere Menschen!
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12.05.2009, 11:53 #11
AW: Kastration für Katzen ist PFLICHT! (Auch für BAUERN!!)
ich bilde mir ein mich zu erinnern, dass die kastra bei manchen bauern durchaus ein problem war, selbst wenn jemand anderer alles für sie erledigt hat. wie chimney sagte "für die kinder" und "sonst fanges kane meis mehr"... oder einfach aus prinzip denn kastra ist ja unnatürlich.
die schwechater streuner sind sowieso ne angelegenheit für sich, die konnte ja nicht mal die alte interpretation der bauernregel für sich beanspruchen.
(klein xena ist noch immer klein, aber auch frech, fröhlich und schmusig
@magix da kannst recht haben, da werden wohl manche nette mitmenschen recht wehrhaft werden, vom wasserschlauch bis zur schrotflinte halte ich vieles für realistisch
aber immerhin ist der "freischein" weg...
lg
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12.05.2009, 15:05 #12
- Registriert seit
- 06.2005
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AW: Kastration für Katzen ist PFLICHT! (Auch für BAUERN!!)
ohja.. erinner mich da an einen stall wo ich mal mit meinem pferd stand... dort haben zwei einstellerinnen ca. 1x im jahr die katzen eingefangen und sie auf die vet-med zum kastrieren gebracht (also die bauern mußten nix zahlen). wirklich einverstanden waren die bauern zwar nie mit der aktion und haben dann halt immer versucht ein od. zwei katzen "zu retten". ich mein, die hätten nur sagen brauchen "ihr rührts meine katzen nicht an, sonst könnts ihr euch einen neuen einstellplatz suchen". aber so liefen alle panisch über den hof, die einen um die katzen einzufangen für die kastra, die anderen um die katzen einzufangen damit sie nicht kastriert werden - war schon sehr strange mit anzusehen
....aber am land ticken die uhren bekanntlich anders.
ich glaub jedenfalls nicht das das gesetz wirklich greift. dafür ist es einfach zu schwammig. und kann von jedem bisschen besseren anwalt (falls es überhaupt so weit kommt) ja problemlos zerpflückt werdenGeändert von dwina (12.05.2009 um 15:13 Uhr)
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12.05.2009, 16:26 #13
AW: Kastration für Katzen ist PFLICHT! (Auch für BAUERN!!)
Danke Nisi fürs posten. Es wird zwar nicht viel helfen, aber ist schon mal ein Anfang.
Es gibt sicher niemanden, der das kontrolliert, ob der Bauer seine Katzen kastrieren lässt od. nicht. Dem seine Meinung ist ja, das er für so etwas überhaupt keine Zeit hat.
Manche Bauern stimmen zu, dass du ihre Katzen kastrieren lässt, aber zahlen wollen ´s ja nix
Der Heurigen Pferschy hat z.B. eine einzige Katzen u. lässt sie 1 x im jahr Babies bekommen, weil sie der Meinung sind, dass es unnatürlich ist, eine Katze kastrieren zu lassen.
Sie würde ja auch nicht abtreiben, wenn sie schwanger wäre....
*andenkopfgreif
aber wir können entscheiden, ob wir schwanger werden od. nicht, die Katze kann uns das leider nicht sagen, was sie möchte.
u. manche Bauern sind uneinsichtig u. bringen die Katzen lieber um!!!!
LG Alex
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12.05.2009, 16:26 #14
AW: Kastration für Katzen ist PFLICHT! (Auch für BAUERN!!)
ich glaub jedenfalls nicht das das gesetz wirklich greift. dafür ist es einfach zu schwammig. und kann von jedem bisschen besseren anwalt (falls es überhaupt so weit kommt) ja problemlos zerpflückt werden
Ich bin der Ansicht man muss die Sache exekutieren und darf sich net ins Bockshorn jagen lassen... Seit wir die Leute beinhart anzeigen, wenn sie ihre Katzen nicht kastrieren, funktioniert das.... wenns ihnen im Geldbörsel weh tut, machen sie genau das was sie sollen...
Ein paar Exempel die an uneinsichtigen Bauern statuiert werden, werden genügen und der Rest zieht dann nach - man muss Anfangs halt hart bleiben und durchgreifen, sich nicht einschüchtern lassen und notfalls wirklich den Weg über die Behörden gehen.... aber mir ist das Recht...
Ich hab kein Problem mit Ämtern, Behörden und gerichtlichen Streiterein - wenns nötig ist, dann wird man das durchziehen... sonst bräuchte man ja auch kein Gesetz, wenn es jedem zu müßig ist es zu exekutieren.
Das wäre so, als würden sich xtausende weigern bei einer roten Ampel stehen zu bleiben weil sie es als sinnlos erachten - ist auch Gesetz, gibts auch Geldstrafen und es funktioniert trotzdem - bis auf wenige Ausnahmen - ganz gut[url]www.cats-dogs.at[/url]
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12.05.2009, 16:30 #15
AW: Kastration für Katzen ist PFLICHT! (Auch für BAUERN!!)
Es gibt sicher niemanden, der das kontrolliert, ob der Bauer seine Katzen kastrieren lässt od. nicht.
Manche Bauern stimmen zu, dass du ihre Katzen kastrieren lässt, aber zahlen wollen ´s ja nix
Sind das die Katzen des Bauern werden sie es bezahlen MÜSSEN - und wenn ich jeden einzelnen, persönlich vor Gericht zerren muss...
Sind die Katzen nicht seine, dann werden WIR die Kastras übernehmen...
Aber jetzt hab ich jedenfalls den schriftlichen Beweis, dass es so - wie die Bauern bisher geglaubt haben - jedenfalls nicht mehr geht.[url]www.cats-dogs.at[/url]
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